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Kurzfassung zum Beitrag von Rickermann, StuB 5/2024 S. 170

Berücksichtigung nachträglicher Einlagen eines Rechtsvorgängers im Rahmen des § 15a EStG

Dr. Anja Rickermann

Dem FG Berlin-Brandenburg lag ein Fall zur Berücksichtigung nachträglicher Einlagen eines Schenkers beim Beschenkten im Rahmen des § 15a EStG vor (vgl. , NWB KAAAJ-52716). Es entschied zu Ungunsten des Stpfl. Das Revisionsverfahren ist anhängig.

Kernaussagen

§ 15a EStG bezweckt einen Gleichlauf von steuerlicher Verlustnutzung und wirtschaftlicher Belastung eines beschränkt haftenden Mitunternehmers einer Personengesellschaft in der Totalperiode, d. h. zwischen seinem Eintritt in die Gesellschaft und der Veräußerung oder Aufgabe seiner Beteiligung.

Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils übernimmt der Rechtsnachfolger nicht nur das Kapitalkonto des Schenkers/Erblassers, sondern auch dessen verrechenbare Verluste, weil diese mit ihrer Quelle, dem Mitunternehmeranteil, verknüpft sind.

Die Fortführung der für § 15a EStG relevanten Rechtspositionen durch einen Rechtsnachfolger muss auch die nachträglichen Einlagen des Rechtsvorgängers umfassen, damit der Idee des § 15a EStG entsprochen wird.