Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen (BFH)
Die unentgeltliche
Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und
Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach
§ 37b EStG
pauschal besteuert werden kann. Gegenstand der Sachzuwendung ist die
Überlassung des einzelnen Logenplatzes, Leerplätze sind nicht zu
berücksichtigen. Die Aufwendungen für die überlassenen Plätze können im Wege
sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den auf die
Zuwendung entfallenden Werbeanteil (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin mietete im Streitzeitraum 2012 bis 2014 eine VIP-Loge ("Suite") mit zwölf Sitzplätzen in einer Mehrzweckhalle, in der Sportveranstaltungen sowie Konzerte und sonstige Veranstaltungen stattfanden. Die Kosten hie...