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NWB BB 3/2024 S. 68
Inflationsausgleichsprämie: Zahlung bis Jahresende möglich
Auch wenn der Inflationsdruck derzeit etwas nachgelassen hat, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch bis zum Jahresende eine Inflationsausgleichsabgabe von bis zu 3.000 € zahlen. Hierfür fallen keine Steuern und Sozialabgaben an.