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NWB BB 3/2024 S. 69

Ehrenamt: Feste Ansprechpartner beim Finanzamt

Immer mehr Bundesländer haben in den Finanzämtern feste Ansprechpartner für gemeinnützige Vereine. Die Finanzverwaltung will somit die Beratung für Ehrenamtliche verbessern. Die Ansprechpartner stehen Menschen aus steuerlich nicht beratenen gemeinnützigen Vereinen bei Fragestellungen rund um Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren zur Seite. Umgesetzt haben das u. a. NRW und Hessen. Interessierte sollten bei ihren Finanzämtern gezielt nachfragen, um unbürokratische Hilfe zu erhalten.