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OVG NRW 24.01.2024 13 B 1037/23, NWB 8/2024 S. 517

PBefG | Widerruf einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung

Die Notwendigkeit eines bereits wegen Unzuverlässigkeit ausgesprochenen, aber noch nicht bestandskräftigen Widerrufs einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung einer GmbH kann entfallen, sobald die Gesellschaft bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens in die Hände eines zuverlässigen und fachlich geeigneten Geschäftsführers gelangt ist. Auch um Missbrauchsgestaltungen durch lediglich formale Geschäftsführerwechsel vorzubeugen, setzt dies aber voraus, dass nachhaltig und ernsthaft eine Zäsur in der Geschäftsführung eingetreten ist und deshalb begründeter Anlass für die Annahme besteht, dass das Personenbeförderungsgewerbe der GmbH künftig ordnungsgemäß ausgeübt werden wird.

Anmerkung:

Kommt es nach dem Erlass einer Widerrufsverfügung, aber vor Erlass des Widerspruchsbescheids zu e...