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BAG 14.12.2023 2 AZR 55/23, NWB 8/2024 S. 516

Arbeitsverhältnis | Täuschung über Impfunfähigkeit

Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20a IfSG (i. d. F. v. ; Pflicht zum Impfnachweis) wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Anmerkung:

Die von der Arbeitnehmerin vorgelegte Bescheinigung erwecke für einen unbefangenen Dritten den Eindruck, es habe ein individueller Kontakt mit einer Ärztin unter Einschluss einer Anamnese stattgefunden, so das Gericht. Auch wenn die Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit eine in § 20a Abs. 2 IfSG a. F. nicht vorgesehene Kategorie sei, ändere dies nichts daran, dass eine Aussage zur Impfunfähigkeit der Arbeitnehmerin fü...