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NaRp Nr. 3 vom Seite 21

Digitale Barrierefreiheit: Mehr Inklusion durch neue Gesetzgebung ab 2025

Hürden in einer digitalen Welt

Jens-Michael Blümel

Digitale Barrieren finden sich nahezu überall und sind in der Regel überaus individuell. Dabei sind sich Webseitenbenutzende und -betreibende mitunter gar nicht bewusst, dass sie mit mangelnder digitaler Barrierefreiheit konfrontiert sind.

Am ist der „European Accessibility Act“ (kurz EAA) in Kraft getreten. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen einen barrierefreien Zugang zur Digitalität ermöglichen. Die deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 findet sich im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) wieder und tritt am in Kraft.

Kernaussagen
  • Betreibende eines digitalen Angebots müssen bis zum ihr Angebot nach definierten Standards barrierefrei gestalten.

  • Digitale Teilhabe fördert Inklusion und trägt aktiv zur sozialen Nachhaltigkeit eines Unternehmens bei.

  • Je einfacher, zugänglicher und nützlicher ein digitales Produkt für Anwender ist, desto präferierter werden sie es verwenden.

I. Einleitung

Die digitale Welt hält vielfältige Hürden für ihre Nutzer bereit. Dabei bewältigen wir einige routiniert, andere stellen uns vor echte Herausforderungen: Die meisten Besucher einer Webseite dürften beispielsweise schon einmal an dem „Rätsel“, welches es vor der Versendung eines Kontaktformulars zu lösen gilt, verzweifelt sein.

Diese als „CAPTCHA“ bezeichneten Barrieren sind durchaus gewollt, um zu überprüfen, ob ein Mensch oder ein Computer ein Formular absendet. Für Webseitenbetreibende eine echte Arbeitserleichterung, da ungewollte Spam-Nachrichten direkt aussortiert werden. Doch wenn man Studien der Universität Stanford Glauben schenken möchte, stellt diese Methode für viele Menschen mitunter ein unüberwindbares Hindernis dar. Mit dem Effekt, dass sie voller Frust mit einem digitalen Auftritt eines Unternehmens interagieren.