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Umsatzsteuer: Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter
Leitsätze
Verpflichtet sich der Gesellschafter einer Personengesellschaft, für diese ein speziell für deren Zwecke geeignetes Gebäude zu errichten, wobei er die Baukosten hierfür nur bis zu einer bestimmten Höhe zu tragen hat, während die Gesellschaft zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet ist, kann trotz vereinbarter Unentgeltlichkeit der späteren Nutzungsüberlassung eine – dieser vorgeschaltete – entgeltliche sonstige Leistung („Bebauungsleistung“) des Gesellschafters vorliegen.
Zur Auslegung von § 10 Abs. 5 UStG in der Fassung von Art. 7 Nr. 2 Buchst. a und b i. V. mit Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Sachverhalt
Streitig ist die Berechtigung der Klägerin zum VoSt-Abzug aus der Erstellung eines Gebäudes für die Aufnahme von Batterien zur Speicherung von Windenergie. Dieses Gebäude stellte die Klägerin einer von ihr gegründeten PersGes zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung des Gebäudes erfolgte als unentgeltliche Nutzungsüberlassung in Form eines Gesellschafterbeitrags, wobei Koste...