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NWB Nr. 8 vom Seite 509

Berufsrechtliche Compliance in der Steuerberaterausübungsgesellschaft

Tim Günther

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 539Die Satzungsversammlung der Anwaltschaft hat mit Wirkung zum einen neuen § 31 BORA geschaffen. Die Vorschrift verlangt, dass Berufsausübungsgesellschaften Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts umsetzen. Die Grundlagen der sog. berufsrechtlichen Compliance sind ebenfalls im Steuerberatungsgesetz (StBerG) angelegt und sollten daher auch in jeder steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft Beachtung finden.

Neuregelung der Compliance in der Kanzlei

[i]Entscheidend sind Compliance-Maßnahmen in ihrer GesamtheitDer Gesetzgeber hatte bereits mit der letzten, als sog. große Berufsrechtsreform bekannte Gesetzesänderung des StBerG im Jahre 2022 die Grundlagen für (auch berufsrechtliche) Compliance-Strukturen in Kanzleien geschaffen. Die Berufsausübungsgesellschaft hat demnach durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass berufsrechtliche Verstöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden (§ 52 Abs. 2 StBerG). Die Norm greift nicht eine Einzelmaßnahme heraus, sondern stellt auf die Eignung der ergriffenen Maßnahmen insgesamt ab. Dies sind bspw. Maßnahmen zum Schutz der Schweigepflicht durch Zugriffsbeschränkungen, die Installierung eines Systems zur Konfliktprüfung, die unverzügliche Ablehnung von Aufträgen, di...