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VG Gießen 12.01.2024 8 K 4293/20, NWB 7/2024 S. 456

Zweitwohnungssteuer | Keine Steuerbefreiung bei gemeinsamer Arbeitswohnung von Eheleuten

Ein gemeinsames Pendeln von Eheleuten zu ihren Arbeitsplätzen zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitswohnsitz befreit nicht von der Zweitwohnungssteuer.

Anmerkung:

Die klagenden Eheleute bewohnen – nunmehr als Nebenwohnung angemeldet – ein Haus im Gebiet der Stadt [...]. Sie arbeiten beide in Frankfurt/M. Seit dem Jahr 2019 haben sie ein Haus im Allgäu, das nun als Hauptwohnsitz angemeldet ist. Die beklagte Stadt setzte gegenüber den Eheleuten die Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2020 i. H. von rund 2.400 € fest. Hiergegen wandten sich die Eheleute mit dem Argument, sie seien S. 457gezwungen, einen weiteren Wohnsitz innezuhaben, um ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Nach der städtischen Satzung ist nicht steuerpflichtig, wer als verheiratete und nicht dauerhaft getrenntlebende Person ein...