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Betriebsrat | Schulungsanspruch von Betriebsräten
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.
Die Personalvertretung (PV) der Arbeitgeberin entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühren, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten mit der Begründung, die Mitglieder der PV hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können. Dem hat das Gericht widersproch...