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BAG 07.02.2024 7 ABR 8/23, NWB 7/2024 S. 455

Betriebsrat | Schulungsanspruch von Betriebsräten

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

Anmerkung:

Die Personalvertretung (PV) der Arbeitgeberin entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühren, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten mit der Begründung, die Mitglieder der PV hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können. Dem hat das Gericht widersproch...