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OLG Hamm 24.10.2023 13 UF 124/22, NWB 7/2024 S. 454

Ehescheidung | Güterrechtliche Bewertung einer Praxis

Um die güterrechtliche Bewertung einer Anwalts- und Notariatspraxis zu ermöglichen, ist Auskunft auch über am Stichtag noch offene Forderungen zu erteilen. Diese hat durch Vorlage einer Liste und die Angabe von Aktennummer, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag zu erfolgen.

Anmerkung:

Das Gericht hat einen entsprechenden Auskunftsanspruch bejaht, da offene Forderungen als Teil des Substanzwerts im Rahmen des modifizierten Ertragswertverfahrens ein Bewertungskriterium darstellen können. Gegen deren Einbeziehung in die Auskunftsverpflichtung und Bewertung spreche nicht, dass diese volatil und u. a. abhängig von den Abrechnungsgepflogenheiten und der Zahlungsmoral seien. Dies seien Fragen, die vom Sachverständigen individuell anhand der zu begutachtenden freiberuflichen Praxis zu beantworten seie...