Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeld: Zu den Nachweisvoraussetzungen einer Behinderung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG
Das FG Hamburg hatte jüngst über die Nachweisvoraussetzungen des Vorliegens einer Behinderung und deren Eintritt vor dem 25. Lebensjahr im Lichte von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zu entscheiden. Dabei stellte es auf den sozialrechtlichen Begriff der Behinderung ab, konstatierte, dass eine Nachweisform nicht vorgeschrieben sei und das Vorliegen der Voraussetzungen einer tatrichterlichen Gesamtwürdigung vorbehalten bleibe (, NWB PAAAJ-55153).
.
Hintergrund
[i]FamilienleistungsausgleichSind Kinder wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung zum Selbstunterhalt außerstande, sind sie auch nach dem 25. Lebensjahr für den Familienleistungsausgleich zu berücksichtigen (vgl. §§ 31, 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG).
Sachverhalt
[i]Gutachten belegen Behinderung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStGIm vom FG Hamburg entschiedenen Fall konnte die Klägerin für ihr Kind keinen Behinderungsnachweis im Sinne des Abschnitt A 19.2 DA-KG 2022 führen, berief sich jedoch auf zahlreiche, die Jahre 2009 bis 2021 umfassende amtsärztliche Gutachten, die sowohl das Vorliegen als auch den Eintritt depressiver Störungen vor dem 25. Lebensjahr zum Gegenstand hatten, jedoch keine Behinderung explizit wörtlich nannten.
[i]Familienkasse lehnt Behinderung mit Hinweis auf A 19.2 DA KG abDie F...