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OLG Stuttgart 12.12.2023 12 U 216/22, NWB 6/2024 S. 386

Insolvenzverfahren | Einsichtnahme in Handakten der Prüfer von Jahresabschlüssen

Der Insolvenzverwalter ist zur Einsicht in Handakten von Prüfern über Jahres- und Konzernabschlüsse berechtigt. Die besondere Stellung des Abschlussprüfers und der Schutz seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit rechtfertigen es dabei nicht, diesbezüglich Auskunfts- und Herausgabeansprüche per se auszuschließen.

Anmerkung:

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen zweier Unternehmen, die in den sog. Wirecard-Skandal verwickelt sind, verlangt vom Abschlussprüfer u. a. Einsicht und Herausgabe von Unterlagen, darunter seiner Handakten. Der Senat hat diesen (Auskunfts-)Anspruch dem Grund nach bejaht, aber solche Dokumente im Urteilstenor detailliert benannt, die dabei nicht herausgegeben werden müssen, etwa Aufzeichnungen über persönliche Eindrücke des Beraters, Sammlungen vertraulicher Hinterg...