Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 07.12.2023 IV R 11/21, Kommentierte Nachricht BBK 4/2024 S. 148

Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag bei Erwerb eines GbR-Anteils

Der geplante Erwerb eines Anteils an einer GbR berechtigt nicht zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB). Der IAB kann vom Erwerber weder in der Gewinnfeststellungserklärung der GbR noch in seiner Einkommensteuererklärung gebildet werden.

Die Bildung des IAB bei der GbR scheitert daran, dass der (künftige) Erwerber an der GbR noch nicht beteiligt ist, sondern erst mit dem Erwerb.

Die Bildung des IAB in der Einkommensteuererklärung scheidet aus, weil die im Gesamthandsvermögen der GbR befindlichen Wirtschaftsgüter nicht im Betrieb des künftigen Anteilserwerbers genutzt werden, sondern nur im Betrieb der GbR. § 7g EStG ist betriebsbezogen konzipiert und lässt daher die Bildung des IAB in einem anderen Betrieb nicht zu.

[i]Ehefrau verkaufte GbR-Anteil an Ehemann mit Wirkung zum 1.1. des FolgejahresAn einer Photovoltaik-GbR waren M und die Klägerin zu 3. bete...