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BFH 16.11.2023 IV R 28/20, Kommentierte Nachricht BBK 4/2024 S. 150

Steuerrecht | Verzicht des Kommanditisten auf unter Nennwert erworbene Forderung gegen KG

Der Verzicht eines Kommanditisten, der eine Forderung gegen die KG unter Nennwert erworben hat, führt bei der KG zu einem Ertrag (sogenannter Wegfallgewinn), da die Verbindlichkeit auszubuchen ist. Dieser Gewinn kann nicht durch die Bildung eines steuerlichen Ausgleichspostens neutralisiert werden.

[i]Gesellschafter erwarben Forderung unter NennwertDie zur C-Gruppe gehörende Klägerin war eine GmbH & Co. KG, die 2004 gegenüber der A-LP und B-LP eine Genussrechtsverbindlichkeit i. H. von 28 Mio. € eingegangen war. Die C-Gruppe geriet 2010 in finanzielle Schwierigkeiten. Die Kommanditisten der Klägerin gründeten die vermögensverwaltende F-KG, die der A-LP und B-LP die Genussrechte zum Preis von 14 Mio. € abkauften. Anschließend wandelten sie die Genussrechte durch Vereinbarung mit der Klägerin in ein Darlehen i. H. von 14 Mio. € um u...