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ZFA Nr. 2 vom Seite 1

Editorial

Christina Meinke | Redaktion | c.meinke@kiehl.de

Schön, dass Sie da sind!

In dieser Ausgabe setzen wir unsere Reihe zu den Teilleistungen bei Brücken fort. Auch bei einer prothetischen Behandlung kann es vorkommen, dass sie aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig abgebrochen wird. Die bis dahin erbrachten Leistungen können dennoch abgerechnet werden – die Grundlage dafür sind spezielle Gebührennummern im BEMA und in der GOZ. Dieses Mal geht es um Teilleistungen bei gleichartigem Zahnersatz und um selbstständige Leistungen, die nicht in der GOZ enthalten sind (S. 7).

Beim Lesen der monatlichen Gehaltsabrechnung kann man sich schnell fragen, warum der Unterschied zwischen dem Bruttogehalt und dem Betrag, der tatsächlich auf das Konto überwiesen wird, so groß ist. Auch sonst ist vieles nicht richtig klar: Welche Abgaben müssen geleistet werden, was genau bedeutet zu versteuerndes Einkommen, was ist eine Progression und warum hat die Kollegin, die in Steuerklasse 3 ist, bei gleichem Bruttogehalt ein höheres Nettogehalt? Volker Helfen erklärt alles Wichtige rund um die Gehaltsabrechnung (S. 19).

Herzliche Grüße, Ihre

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten