Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
AR 47.
Das Unternehmen kann auch zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen für dieselbe im Rahmen des Konzepts eingegangene Verpflichtung unterscheiden. So kann das Unternehmen beispielsweise als langfristiges Ziel verfolgen, die Gesundheits- und Sicherheitsvorfälle, die die Arbeitskräfte eines bestimmten Lieferanten betreffen, bis 2030 um 80 % zu verringern, und als kurzfristiges Ziel, die Überstunden der Zusteller bis 2024 um x % zu verringern und gleichzeitig ihr Einkommen aufrechtzuerhalten.
Fundstelle(n):
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RAAAJ-58288