ESRS S2 AR 46.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

AR 46.

Die Ziele in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen können mit den Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen übereinstimmen oder sich von ihnen unterscheiden. So könnte beispielsweise ein Ziel, existenzsichernde Löhne für Arbeitskräfte in der Lieferkette zu erreichen, sowohl die Auswirkungen auf diese Lieferkette als auch die damit verbundenen Risiken in Bezug auf die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Lieferungen verringern.

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RAAAJ-58288