Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
AR 37.
Das Unternehmen kann angeben, ob Initiativen oder Verfahren, deren Hauptziel darin besteht, positive Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen, auch darauf ausgerichtet sind, die Verwirklichung eines oder mehrerer der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) zu unterstützen. So könnte beispielsweise ein Unternehmen, das sich für das Nachhaltigkeitsziel 8 einsetzt, ein dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern, Kleinbauern in seiner Lieferkette den Aufbau von Kapazitäten ermöglichen, um Einkommenssteigerungen zu erzielen; oder es könnte Schulungen fördern, um den Anteil von Frauen, die Zustelldienstleistungen in seiner nachgelagerten Wertschöpfungskette erbringen, zu erhöhen.
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RAAAJ-58288