ESRS S2 AR 33.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
AR 33.
Wenn das Unternehmen angibt, wie es die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen während des Berichtszeitraums nachverfolgt, kann es etwaige Erkenntnisse aus dem vorangegangenen und dem aktuellen Berichtszeitraum vorlegen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-58288