Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
AR 28.
Es kann einige Zeit dauern, die negativen Auswirkungen zu verstehen und nachzuvollziehen, wie das Unternehmen durch die Arbeitskräfte in seiner Wertschöpfungskette mit ihnen in Verbindung gebracht werden kann, und um geeignete Reaktionen zu ermitteln und sie in die Praxis umzusetzen. Diesbezüglich berücksichtigt das Unternehmen Folgendes:
seine allgemeinen und spezifischen Ansätze zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
seine Initiativen, die zu zusätzlichen wesentlichen positiven Auswirkungen beitragen sollen,
wie weit es im Berichtszeitraum mit seinen Bemühungen vorangeschritten ist und
seine Ziele bezüglich einer kontinuierlichen Verbesserung.
Fundstelle(n):
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RAAAJ-58288