Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
AR 22.
Zu den Kanälen, über die Bedenken oder Bedürfnisse geäußert werden können, gehören Beschwerdemechanismen, Hotlines, Gewerkschaften (in denen die Arbeitskräfte gewerkschaftlich organisiert sind), Dialogprozesse oder andere Mittel, durch die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder ihre rechtmäßigen Vertreter Bedenken oder Bedürfnisse in Bezug auf Auswirkungen äußern können, mit denen sich das Unternehmen befassen soll. Dies kann sowohl Kanäle umfassen, die vom Unternehmen direkt bereitgestellt werden, als auch Kanäle, die von anderen Unternehmen bereitgestellt werden, in denen die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beschäftigt sind, zusätzlich zu anderen Mechanismen, die das Unternehmen nutzen kann, um Einblicke in das Management der Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu erhalten, wie z. B. Audits der Einhaltung der Vorschriften. Stützt sich das Unternehmen zur Erfüllung dieser Anforderung ausschließlich auf Informationen über die Existenz solcher Kanäle, die durch seine Geschäftsbeziehungen bereitgestellt werden, so kann es dies angeben.
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RAAAJ-58288