Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
AR 13.
Die Strategie kann die Form einer eigenständigen Strategie in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben oder in ein umfassenderes Dokument wie einen Ethikkodex oder eine allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen werden, das das Unternehmen bereits im Rahmen eines anderen ESRS angegeben hat. In diesen Fällen gibt das Unternehmen einen genauen Querverweis an, um auf die Aspekte der Strategie hinzuweisen, die die Anforderungen dieser Angabepflicht erfüllen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-58288