ESRS S2 9.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

9.

Bei den Angaben im Rahmen von ESRS 2 SBM-2 Absatz 43 beschreibt das Unternehmen, wie die Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte in seiner Wertschöpfungskette, die von dem Unternehmen erheblich betroffen sein können, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden. Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette stellen eine wichtige Gruppe betroffener Interessenträger dar.

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RAAAJ-58288