Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
40.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele nutzt, um seine Fortschritte bei der Bewältigung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette voranzutreiben und zu messen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-58288