Ziel
4.
Dieser Standard deckt alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens ab, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder haben kann, einschließlich der Auswirkungen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch mit seinen Produkten oder Dienstleistungen sowie seinen Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Dies umfasst alle Arbeitskräfte, die nicht unter den Begriff „eigene Belegschaft” fallen (der Begriff „eigene Belegschaft” bezieht sich auf Beschäftigte, individuelle Auftragnehmer (d. h. Selbständige) und Arbeitskräfte, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind). Die eigene Belegschaft wird im ESRS S1 Eigene Belegschaft behandelt. Beispiele, die in den Anwendungsbereich dieses Standards fallen, sind Abschnitt AR 3 zu entnehmen.
Fundstelle(n):
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RAAAJ-58288