Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
39.
Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:
Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder
Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder
Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-58288