ESRS S2 37.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
37.
Bei der Angabe der nach Absatz 32 Buchstabe c erforderlichen Informationen berücksichtigt das Unternehmen den ESRS 2 (siehe ESRS 2 MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben), wenn es die Wirksamkeit einer Maßnahme durch die Festlegung eines Ziels bewertet.
Fundstelle(n):
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RAAAJ-58288