ESRS S2 35.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

35.

Das Unternehmen gibt an, ob und wie es Maßnahmen ergreift, um zu vermeiden, dass es durch seine eigenen Praktiken wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette hat oder dazu beiträgt, gegebenenfalls einschließlich in Bezug auf Beschaffung, Verkauf und Datennutzung. Dies kann auch die Angabe des Ansatzes umfassen, der bei Spannungen zwischen der Vermeidung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und sonstigem unternehmerischem Druck verfolgt wird.

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RAAAJ-58288