ESRS S2 32.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

32.

In Bezug auf wesentliche Auswirkungen beschreibt das Unternehmen Folgendes:

  1. welche Maßnahmen ergriffen wurden, geplant oder im Gange sind, um wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern oder zu mindern,

  2. ob und wie es Maßnahmen ergriffen hat, um in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung Abhilfe zu schaffen oder zu ermöglichen,

  3. alle zusätzlichen Maßnahmen oder Initiativen, die es in erster Linie umsetzt, um positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erreichen, und

  4. wie es die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Initiativen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nachverfolgt und bewertet.

Fundstelle(n):
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RAAAJ-58288