ESRS S2 26.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

26.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für die formalen Mittel zu vermitteln, mit denen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette dem Unternehmen ihre Anliegen und Bedürfnisse unmittelbar mitteilen können und/oder mit denen das Unternehmen die Verfügbarkeit solcher Kanäle (z. B. Beschwerdemechanismen) am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette unterstützt, und wie gemeinsam mit diesen Arbeitskräften Folgemaßnahmen in Bezug auf vorgebrachte Probleme und auf die Wirksamkeit dieser Kanäle durchgeführt werden.

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RAAAJ-58288