ESRS S2 23.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

23.

Gegebenenfalls gibt das Unternehmen die Schritte an, die es unternimmt, um Einblicke in die Sichtweisen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu gewinnen, die besonders anfällig für Auswirkungen und/oder marginalisiert sein könnten (z. B. weibliche Arbeitskräfte, Wanderarbeitnehmende, Arbeitskräfte mit Behinderungen).

Fundstelle(n):
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RAAAJ-58288