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ESRS S2 20.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

20.

Das Unternehmen hat seine allgemeinen Verfahren für die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihrer Vertreter in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie anzugeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-58288

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