ESRS E4 AR 9.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 9.

In Phase 3 kann das Unternehmen zur Bewertung seiner wesentlichen Risiken und Chancen auf der Grundlage der Ergebnisse der Phasen 1 und 2 folgende Kategorien berücksichtigen:

  1. physische Risiken:

    1. akute Risiken (z. B. Naturkatastrophen, die durch den Verlust des Schutzes der Küsten durch Ökosysteme verschärft werden und zu Kosten aufgrund von Sturmschäden an der Küsteninfrastruktur führen, Krankheiten oder Schädlinge, die die Art oder die Sorte der Pflanzen beeinträchtigen, auf die das Unternehmen angewiesen ist, insbesondere im Falle einer fehlenden oder geringen genetischen Vielfalt, Artenverlust und Schädigung von Ökosystemen), und

    2. chronische Risiken (z. B. Verlust des Ernteertrags aufgrund des Rückgangs der Bestäubungsdienste, zunehmende Knappheit oder variable Erzeugung wichtiger natürlicher Betriebsmittel, Schädigung von Ökosystemen aufgrund von Tätigkeiten, die beispielsweise zu Küstenerosion und Zersplitterung von Waldflächen, Versauerung der Ozeane, Landverlust durch Wüstenbildung und Bodendegradation und dem daraus resultierenden Rückgang der Bodenfruchtbarkeit sowie Artenverlust führen);

  2. Übergangsrisiken, unter anderem in folgenden Bereichen:

    1. Politik und Recht: z. B. Einführung von Rechtsvorschriften oder politischen Maßnahmen (z. B. Änderungen wie ein verstärkter Bodenschutz), Exposition gegenüber Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. Einleitung von Schadstoffen, die die Gesundheit des Menschen und des Ökosystems schädigen, oder Verstöße gegen Rechte, Genehmigungen oder Zuteilungen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt oder Vernachlässigung oder Tötung bedrohter Arten), verstärkte Berichterstattungspflichten in Bezug auf biologische Vielfalt, Ökosysteme und damit verbundene Dienstleistungen,

    2. Technologie: z. B. Einführung von Produkten oder Dienstleistungen mit geringeren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt oder geringerer Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen, fehlender Zugang zu Daten oder Zugang zu Daten von schlechter Qualität, die Bewertungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt behindern, Übergang zu effizienteren und saubereren Technologien (z. B. mit geringeren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt), neue Überwachungstechnologien (z. B. Satelliten), Anforderungen in Bezug auf die Nutzung bestimmter Technologien (z. B. klimaresistente Kulturen, mechanische Bestäuber, Wasserreinigung, Hochwasserschutz),

    3. Markt: z. B. Verlagerung von Angebot, Nachfrage und Finanzierung, Volatilität oder gestiegene Kosten von Rohstoffen (z. B. biodiversitätsintensive Betriebsmittel, für die der Preis aufgrund der Schädigung von Ökosystemen gestiegen ist),

    4. Reputation: z. B. sich ändernde Wahrnehmungen der Gesellschaft, der Kunden oder von Gemeinschaften infolge der Rolle einer Organisation beim Verlust an biologischer Vielfalt, Verletzung naturbezogener Rechte durch Geschäftstätigkeiten, negative Medienberichterstattung aufgrund von Auswirkungen auf kritische Arten und/oder Ökosysteme, soziale Konflikte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt wegen gefährdeter Arten, Schutzgebieten, Ressourcen oder Umweltverschmutzung;

(c)

systemische Risiken, einschließlich

  1. des Risikos, dass ein Ökosystem zusammenbricht oder dass ein kritisches natürliches System nicht mehr funktioniert, beispielsweise, wenn Kipp-Punkte erreicht werden und der Zusammenbruch von Ökosystemen zu geografischen oder sektoralen Verlusten im Großhandel führt (Summe physischer Risiken),

  2. aggregierter Risiken im Zusammenhang mit den grundlegenden Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt auf das Niveau des Übergangsrisikos und des physischen Risikos in einem oder mehreren Sektoren eines Portfolios (Unternehmen oder Finanzen) und

  3. Ansteckungsrisiken, die darin bestehen, dass finanzielle Schwierigkeiten bestimmter Unternehmen oder Finanzinstitute aufgrund der Nichtberücksichtigung von Risiken im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt auf das Wirtschaftssystem als Ganzes übergreifen;

(d)

Chancen, einschließlich beispielsweise

  1. Kategorien der Unternehmensleistung: Ressourceneffizienz, Produkte und Dienstleistungen, Märkte, Kapitalfluss und Finanzierung, Reputationskapital und

  2. Kategorien der Nachhaltigkeitsleistung: Schutz, Wiederherstellung und Erholung von Ökosystemen, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.

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DAAAJ-58284