Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
AR 27.
Bei der Erstellung der nach dieser Angabepflicht erforderlichen Informationen hat das Unternehmen Folgendes zu berücksichtigen und kann Folgendes beschreiben:
die verwendeten Methoden und Kennzahlen sowie eine Erläuterung der Gründe für die Auswahl dieser Methoden und Kennzahlen sowie ihrer Annahmen, Grenzen und Unsicherheiten und etwaiger Änderungen der Methoden im Laufe der Zeit und die Gründe dafür,
den Umfang der Kennzahlen und Methoden, zum Beispiel:
Unternehmen, Standort, Marke, Rohstoff, Unternehmenseinheit, Tätigkeit,
abgedeckte Aspekte (gemäß Abschnitt AR 4),
die Biodiversitätskomponenten der Kennzahlen: artenspezifische, ökosystemspezifische,
die von der Methodik abgedeckten geografischen Angaben und eine Erläuterung, warum relevante geografische Angaben nicht berücksichtigt wurden,
inwiefern ökologische Schwellenwerte (z. B. die Integrität der Biosphäre und Landsystemwandel, die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten) und Aufteilungen in die Kennzahlen einbezogen werden,
Häufigkeit der Überwachung, überwachte Schlüsselkennzahlen, Ausgangszustand/Ausgangswert und Basisjahr/-zeitraum sowie der Bezugszeitraum,
ob sich diese Kennzahlen auf Primärdaten, Sekundärdaten, modellierte Daten oder eine Experteneinschätzung oder eine Mischung dieser Daten stützen,
die Angabe welche Maßnahmen anhand der Kennzahlen gemessen und überwacht werden und wie sie mit der Erreichung der Ziele zusammenhängen,
ob Kennzahlen verpflichtend (gemäß Rechtsvorschriften) oder freiwillig sind. Sind sie verpflichtend, kann das Unternehmen die einschlägigen Rechtsvorschriften angeben; sind sie freiwillig, kann das Unternehmen sich auf die verwendeten freiwilligen Normen oder Verfahren beziehen, und
ob die Kennzahlen auf den Erwartungen oder Empfehlungen relevanter und verlässlicher nationaler, europäischer oder zwischenstaatlicher Leitlinien, Konzepte, Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen wie dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) oder der IPBES beruhen oder diesen entsprechen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284