ESRS E4 AR 25.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 25.
Die Ziele in Bezug auf die in Abschnitt AR dieses Standards aufgeführten potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte können wie folgt in einer Tabelle dargestellt werden:
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| Art des Ziels
								  entsprechend des Nachhaltigkeitsaspekts | Bezugswert und Basisjahr | Zielwert und geografischer Geltungsbereich | Verbundene Politik oder
								  gegebenenfalls Rechtsvorschriften | ||
| 2025 | 2030 | Bis 2050 | |||
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  DAAAJ-58284