Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 16.
Außerdem kann das Unternehmen erläutern, wie sein Konzept es ihm ermöglicht,
- negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme in seinen Tätigkeiten und der damit verbundenen vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu vermeiden, 
- seine negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme im Rahmen seiner Tätigkeiten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die nicht vermieden werden können, zu verringern und zu minimieren, 
- geschädigte Ökosysteme zu sanieren und wiederherzustellen oder Ökosysteme, die nach einer Exposition gegenüber Auswirkungen, die nicht vollständig vermieden und/oder minimiert werden konnten, geräumt wurden, wiederherzustellen und 
- seinen Beitrag zu den wesentlichen Ursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt abzumildern. 
Fundstelle(n):
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  DAAAJ-58284