ESRS E4 28.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

28.

Darüber hinaus gibt das Unternehmen Folgendes an:

  1. wie es die Abhilfemaßnahmenhierarchie in Bezug auf seine Maßnahmen (Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung/Sanierung und Ausgleich oder Kompensation) angewandt hat,

  2. ob es in seinen Aktionsplänen Kompensationsmaßnahmen vorsieht. Umfassen die Maßnahmen Kompensationsmaßnahmen, stellt das Unternehmen folgende Informationen bereit:

    1. das Ziel der Kompensationsmaßnahmen und die wichtigsten verwendeten Indikatoren,

    2. die Finanzierungsauswirkungen (direkte und indirekte Kosten) der Kompensationsmaßnahmen in monetärer Hinsicht und

    3. eine Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen einschließlich des Bereichs, der Art, der angewandten Qualitätskriterien und der Standards, die die Kompensationsmaßnahmen erfüllen,

  3. ob und wie es einheimisches und indigenes Wissen und naturbasierte Lösungen in die Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen einbezogen hat.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284