Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
28.
Darüber hinaus gibt das Unternehmen Folgendes an:
- wie es die Abhilfemaßnahmenhierarchie in Bezug auf seine Maßnahmen (Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung/Sanierung und Ausgleich oder Kompensation) angewandt hat, 
- ob es in seinen Aktionsplänen Kompensationsmaßnahmen vorsieht. Umfassen die Maßnahmen Kompensationsmaßnahmen, stellt das Unternehmen folgende Informationen bereit: - das Ziel der Kompensationsmaßnahmen und die wichtigsten verwendeten Indikatoren, 
- die Finanzierungsauswirkungen (direkte und indirekte Kosten) der Kompensationsmaßnahmen in monetärer Hinsicht und 
- eine Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen einschließlich des Bereichs, der Art, der angewandten Qualitätskriterien und der Standards, die die Kompensationsmaßnahmen erfüllen, 
 
- ob und wie es einheimisches und indigenes Wissen und naturbasierte Lösungen in die Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen einbezogen hat. 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  DAAAJ-58284