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BFH Urteil v. - VI R 65/92 BStBl 1994 II S. 532

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1

Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen einer eintägigen Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit an einem Ort arbeitet, der für die übrigen dort tätigen Arbeitnehmer deren regelmäßige und dauerhafte Arbeitsstätte ist, und der dort den gleichen Verpflegungsbedingungen unterworfen ist, kann in der Regel keinen Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten beanspruchen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 532
BFH/NV 1994 S. 50 Nr. 7
YAAAA-94897

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