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Verfahrensrecht | Betriebsprüfung nach dem Tod des Geschäftsinhabers (FG)
Die Durchführung einer steuerlichen
Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann
zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben
nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des
Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der
Betriebsprüfung (;
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, BFH-Az. X B 73/23).
Hintergrund: Eine Außenprüfung ist zulässig bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind und bei Steuerpflichtigen im Sinne des § 147a AO, § 193 Abs. 1 AO.
Sachverhalt: Geklagt hatten zwei Söhne, die jeweils Miterbe nach ihrem verstorbenen Vater geworden waren....