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NWB Nr. 5 vom Seite 368

Nachgezählt

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer

© pixel_dreams – stock.adobe.comDie deutsche Zollverwaltung erhebt Verbrauchsteuern auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse. Im Gegensatz zur Alkoholsteuer wird die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer nicht anhand der reinen Alkoholmenge bemessen. Sie richtet sich nach der Menge an fertigen Getränken unter Berücksichtigung des jeweiligen Alkoholgehalts

(* Nur für Zwischenerzeugnisse mit einem vorhandenen Alkoholgehalt bis 15 Volumenprozent, die entweder in Flaschen mit Schaumweinstopfen und besonderer Haltevorrichtung abgefüllt sind oder bei + 20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen.)

Der Absatz von Schaumwein belief sich im Jahr 2022 auf rund 314,0 Millionen Liter. Darunter fallen der versteuerte Inlandsabsatz mit 268,1 Millionen Liter und die steuerfreien Exporte mit 45,9 Millionen Liter. Der versteuerte Absatz von Schaumwein brachte dem Bund einen Steuersollbetrag von 363,1 Millionen Euro ein. Übrigens: Im Durchschnitt trank somit jede Person ab 16 Jahren hierzulande 5,0 Flaschen Schaumwein oder 38 Gläser à 0,1 Liter. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag damit geringfügig über dem des Jahres...