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BGH 08.08.2023 VIII ZR 234/22, NWB 5/2024 S. 312

Mietverhältnis | Strafanzeige gegen Vermieter

Ob die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Vermieter und die im Rahmen des daraufhin gegen diesen eröffneten Ermittlungsverfahrens von dem Mieter getätigten Äußerungen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten darstellt, der eine fristlose (oder hilfsweise eine ordentliche) Kündigung rechtfertigt, ist unter Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen.

Anmerkung:

Bei der einzelfallbezogenen Gesamtabwägung ist zu berücksichtigen, ob der Anzeigeerstatter zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen oder staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten gehandelt hat. Hier hatte die gekündigte Mieterin gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer der Vermieterin, der in demselben Miethaus wie sie wohnte, Strafanzeige erstattet. Die Str...