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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 51

Vorschenkungen und deren Berücksichtigung nach § 14 ErbStG

Eine Darstellung der Vorschrift unter Berücksichtigung des neuen

Matthias Borgmeier

Das hat zuletzt die Bedeutung von Vorschenkungen für nachfolgende Übertragungen aufgezeigt. Dieser Beitrag zeigt die Fallstricke des § 14 ErbStG auf, um die nächste Übertragung rechtssicher planen zu können.

Kernaussagen
  • Unzutreffende Feststellungsbescheide sollten angefochten werden, auch wenn diese keine unmittelbare Schenkungsteuer begründen, da es zu negativen Implikationen mit nachfolgenden Übertragungen kommen kann.

  • Durch das Finanzamt unzutreffend festgesetzte Schenkungsteuerbescheide können bei innerhalb von zehn Jahren nachfolgenden Übertragungen zu Problemen führen.

I. Sinn und Zweck des § 14 ErbStG

Mit der Einführung von § 14 ErbStG wurde in erster Linie die ungerechtfertigte Ausnutzung von Progressionsvorteilen und die mehrfache Gewährung von Freibeträgen nach § 16 ErbStG durch Aufteilung der Zuwendungen auf mehrere Stichtage unterbunden.

Der Gesetzgeber berücksichtigt nunmehr grundsätzlich einen Zehnjahreszeitraum und führt sämtliche Erwerbe innerhalb dieses Zeitraumes einer Gesamtbetrachtung zu. Dies ändert keineswegs etwas an der Selbständigkeit der Erwerbe. Es handelt sich vielmehr in erster Linie um eine Steuerberechnungsvorschrift.

Eine der Besonderheiten der Vorschrift zeigt sich in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der für Vorschenkungen die materiell-rechtlich zutreffenden Werte zu berücksichtigen sind, auch wenn diese unzutreffend oder nicht berücksichtigt wurden. Eingeschränkt wird diese Berücksichtigung lediglich durch gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlagen. Mithin werden somit nach § 14 ErbStG lediglich die materiell-rechtlich zutreffenden Werte berücksichtigt, wenn diese nicht gesondert festgestellt wurden. Hierdurch können Abweichungen zwischen den ursprünglichen Schenkungsteuerbescheiden für die Vorschenkungen und den als Vorschenkungen zu berücksichtigenden Werten bei Folgeschenkungen entstehen.