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Online-Nachricht - Dienstag, 30.01.2024

Umsatzsteuer | Haftung bei Mehrwertsteuerbetrug eines Mitarbeiters (EuGH)

Ein Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag ( "Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie").

Sachverhalt: In der Zeit von Januar 2010 bis April 2014 stellte die Arbeitnehmerin einer in Polen niedergelassenen Gesellschaft, die eine Tankstelle betreibt, 1679 Rechnungen über einen (in polnischen Złoty ausgedrückten) Gesamtwert von etwa 320.000 € aus, die keine tatsächlichen Warenverkäufe widerspiegelten. Zu diesem Zweck verwendete sie die Daten ihres mehrwertsteuerpflichtigen Arbeitgebers ohne dessen Wissen und Zustimmung. Die betrügerischen Rechnungen wurden in den Steuererklärungen dieser Gesellschaft nicht verbucht. Sie wurden v...

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