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Wichtige sozialversicherungsrechtliche Änderungen 2024
Auch für das Jahr 2024 gibt es wieder viele Änderungen und Neuerungen im Sozialversicherungsrecht. Unternehmer, Geschäftsführer und insbesondere Payroll-Mitarbeiter müssen dringend den Überblick behalten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für das Jahr 2024 dargestellt, soweit sie für die Lohnabrechnung relevant sind.
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I. Neuerungen vom Gesetzgeber
1. Mindestlohn
[i]Erhöhung des MindestlohnsDie Mindestlohnkommission hat am – also fristgerecht bis zum – die nächste Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen:
12,41 € ab Januar 2024,
12,82 € ab Januar 2025.
Der Beschluss wurde bereits Ende November 2023 durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Wirkung zum verbindlich gemacht.
2. Geringfügigkeitsgrenze
[i]Dynamische Geringfügigkeitsgrenze Die Anpassung des Mindestlohns zieht automatisch auch eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze nach sich. Die Geringfügigkeitsgrenze berechnet sich aus einer 10-Stunden-Woche (hochgerechnet auf den Monat) multipliziert mit dem gesetzlichen Mindestlohn: S. 138
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ab | Mindestlohn | Geringfügigkeitsgrenze im Monat (Mindestlohn x 130/3) | Geringfügigkeitsgrenze im Jahr |
Oktober 2022 | 12,00 € | 520 € | 6.240 € |
Januar 2024 | 12,41 € | 538 € | 6.456 € |
Januar 2025 | 12,82 € | 556 € | 6.672 € |
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.
3. Übergangsbereich
[i]Übergangsbereich 538,01 € bis 2.000 €Damit fängt der Übergangsbereich ab dem erst bei 538,01 € an und endet – wie auch schon im Jahr 2023 – bei 2.000 € brutto.
4. Schwerbehindertenabgabe
[i]Neue AusgleichsabgabeDas Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde bereits am verkündet und tritt zum in Kraft. Ab 2024 gelten neue Abgabesätze für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen: