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Einkommensteuer | Abfrage in der Anlage SO zu den Vorteilen aus der Gaspreisbremse (SenFin)
Die Abfrage in Zeile 17 der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) zur Einkommensteuererklärung 2023 zur Höhe des Bruttoentlastungsbetrags (Soforthilfe Dezember 2022) muss nicht ausgefüllt werden. Hierauf macht der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen aufmerksam.
Hintergrund: Die Bundesregierung hatte aufgrund der enorm gestiegenen Preise für Gas und Strom Preisbremsen beschlossen, um Verbraucher zu entlasten. Mit der Dezember-Soforthilfe wurden sie von ihren Dezember-Abschlägen 2022 befreit. Ab Januar 2023 mussten Verbraucher mit hohen Energietarifen aufgrund der Preisbremsen nur einen subventionierten Preis zahlen (sog. Gaspreisbremse).
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Unterstützung ab einer bestimmten Einkommenshöhe nachversteuert werden muss. Davon hat ...