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BGH 12.10.2023 IX ZR 162/22, NWB 4/2024 S. 230

Insolvenzverfahren | Ausübung freigegebener Tätigkeit

Übt der Schuldner (hier: ein Rechtsanwalt) eine vom Insolvenzverwalter freigegebene selbständige Tätigkeit tatsächlich aus, hat er die Gläubiger auch dann so zu stellen, als ob er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre, wenn er dem regulären Arbeitsmarkt wegen seines Alters, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund besonderer berücksichtigungsfähiger Umstände nicht zur Verfügung steht oder stehen kann, sofern er aus der selbständigen Tätigkeit einen Gewinn erzielt.

Anmerkung:

Dem Schuldner obliegt es, schon während des Insolvenzverfahrens zur Befriedigung seiner Gläubiger durch seine Einkünfte beizutragen. Für einen Schuldner, der dem regulären Arbeitsmarkt aus den o. g. Gründen nicht zur Verfügung steht oder stehen kann, hat dies zur Folge, dass er nicht gegen die Erwerbsobli...