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NWB Nr. 4 vom Seite 288

BBE-Studie zu GmbH-Geschäftsführervergütung

Erika Simon

[i] DStV e. V., Mitteilung v. 4.12.2023 Nach Ansicht des , BStBl 2021 II S. 55, Rz. 46) gehört die BBE-Studie zu GmbH-Geschäftsführervergütungen – neben der sog. Kienbaum-Studie – zu den am weitesten verbreiteten Gehaltsstrukturuntersuchungen. Sie erfasse nicht nur monetäre Bezüge, sondern auch nicht monetäre Vergütungsbestandteile, wie z. B. Beiträge zur Pensionsrückstellung. Der in den BBE-Studien verwendete Begriff der „Jahresgesamtbezüge“ erfasse somit dieselben Vergütungen wie der nach der BFH-Rechtsprechung für die Prüfung der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen maßgebliche Begriff der „Gesamtausstattung“ (vgl. BFH V R 5/17, Rz. 46). Die Studie liefert also anerkannte Vergleichswerte, wie sie etwa vonnöten sind, wenn bei einer Betriebsprüfung eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt wird, weil die Vergütung des GmbH-Geschäftsführers über dem branchenüblichen Rahmen zu liegen scheint.  Nun gibt es die aktuelle Studie „GmbH-GeschäftsführerInnen-Vergütungen 2024“, worauf der DStV e. V. hinweist. Basierend auf den Gehaltsdaten von 2.421 GmbH-Geschäftsführern, dokumentiert sie so aktuelle Gehälter und Zusatzleistungen in 50 Bra...