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IDW | Praxishinweis zur Prüfung eines IKS für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts
Nach den Vorgaben des EU-Gesetzgebers in der CSRD werden künftig sehr viel mehr Unternehmen als bisher einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen und in ihren Lagebericht aufnehmen müssen. Die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts obliegt künftig nicht mehr wie bisher dem Aufsichtsorgan der jeweiligen Unternehmen, sondern grundsätzlich ihren Abschlussprüfern.
Sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts kommt einem auf seine Aufstellung gerichteten internen Kontrollsystem zentrale Bedeutung zu. Zur praktischen Unterstützung dabei hat der Arbeitskreis „Governance, Risk und Compliance“ (GRC) des IDW den Praxishinweis „Ausgestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unter Beachtung des I...